Donnerstag, 8. April 2010

Schloss Radibor - Nutzwertanalyse - Lösungsorientiertes Diskussionsforum

Grundlagen Schloss Radibor (Kurzfassung)


Originaltext unter
http://www.schlossradibor.blogspot.com/

Historie

Die Wurzeln von Schloss Radibor gehen nach heutigem Erkenntnisstand zurück bis ins 13. Jahrhundert. Die erstmalige urkundliche Erwähnung ist umstritten; gemäss einer Quelle wird das Schloss 1221 erstmals als Herrensitz erwähnt, eine andere Quelle sieht 1359 als erstmalige urkundliche Nennung. Ursprünglich als Wasserburg gebaut, fanden mehrere Überbauungen statt, 1447 zum Rittersitz und 1709 die letzte Überbauung in die heutige Form eines Barockschlosses.

Die Schlossgeschichte ist geprägt von vielen Besitzerwechseln. Die berühmtesten Familien waren 1441 die Familie Hans von Bolberitz von Radibor, die Familie von Plaunitz 1463 - 1563, die Familie von Haugwitz 1589 - 1605, ab 1605 der Herr von Minkwitz, einer der eifrigsten Anhänger Luthers, sodann die Familie von Schack ab 1707, die das heutige Anwesen erbaute, sowie ab 1765 - 1945 zuerst die Familie des kaiserlichen Generals und Barons von Ried, dann die Familie Freiherr von Welck. Ab 1964 befand sich im Schloss das Sorbische Lehrerinstitut. Seit den 90er Jahren steht das Schloss leer, zerfällt und verkommt in einen mehr und mehr äusserst bedenklichen und beschämenden Zustand. Ab 1999 war das Schloss im Besitz und Eigentum eines sächsischen Bauunternehmers ohne jegliche Wartung und Unterhalt. Seit 2010 ist der Schweizer Bau- und Kulturunternehmer Erwin Feurer im Namen des International Burnout Fund Eigentümer des Schlosses.



Lage

Schloss Radibor liegt im Zentrum der sächsischen Gemeinde Radibor, nahe Bautzen in der Oberlausitz in einer leicht vertieften Senke, umgeben von einem ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Park.



Zustand heute

Erhalten geblieben, zum Teil jedoch nicht mehr dazugehörend, sind bis heute das Schlossgebäude selbst, zwei barocke Gartenpavillons, das Torhaus (Jan Pierre van Ede, dem Besitzer von Schloss Weissig gehörend), die alte Brauerei, ein Gesindehaus, der Eiskeller sowie Teile der markanten Bruchsteinmauer.

Das Kernstück der Anlage, das Herrenhaus und Schlossgebäude, sowie die beiden Gartenpavillons befinden sich nicht nur in einem äusserst desolaten Zustand; durch eine völlig unverständliche Plünderung, die nach dem Auszug des Sorbischen Lehrerfortbildungsinstitut stattgefunden haben muss, ist das Schloss nahezu unbewohnbar gemacht worden. Sämtliche Türen und Tore, sämtliche Radiatoren, fast die gesamte Haustechnik, Beschläge, teilweise Fenster sind systematisch ausgeräumt worden, womit dem wertvollen Denkmalpflegegut ein nahezu irreparabler Schaden zugefügt wurde, da neue Bauteile an einem Denkmalpflegeobjekt das Originale nie ersetzen werden können.

Äusserlich verletzt und gravierende Ursache weiterer Bauschäden ist das Dach, ein Mansarden-Pultdach, einerseits in der Holzkonstruktion von Ungeziefer- und Wurmbefall geschädigt und bedroht (zur Zeit Schädlingsbefall jedoch wenig aktiv), andererseits bautechnisch mangelhaft erstellt oder renoviert; ohne Dachrinnen und Ablaufrohre ist dieser wichtige Bauteil ausserstande, das Gebäude innen trocken zu halten und wirkt dauernd feuchtigkeitbildend für den gesamten Dachkranz und sämtliche Aussenfassaden. Die Folgen sind Risse in und am Gebäude, Deckendurchbrüche, Gaubenabsenkungen bis hin zu -einbrüchen sowie Mauerabplatzungen und insgesamt erhebliche statische Verschiebungen.

Vergleichsweise unbedeutend, jedoch in keinster Weise zu verharmlosen und entschuldbar, ist die Zerstörung nahezu sämtlicher Fensterscheiben sowie weitere Vandalenakte, die jedoch verglichen mit anderen Gegenden im Osten Deutschlands noch als gemässigt bezeichnet werden dürfen, abgesehen vom Diebstahl der Türen und Tore und weiterer Materialien.

Nahezu die gleichlautende Analyse wie über das Hauptgebäude muss leider über die Gartenpavillons gemacht werden; sie sind ebenfalls in einem himmeltraurigen Zustand.

Der unter Denkmalschutz stehende Park bedarf einer dringlichen Ausdünnung und Ordnung, die vorderhand jedoch unter dem Gesichtspunkt der „Luftgebung“ und Freilegung des Schlosses vorgenommen werden soll.

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